Wenn ein Wechsel vom Büro ins Home Office ansteht, müssen oftmals Investitionen getätigt werden. Denn fast nie steht zu Hause die gleiche Arbeitsausstattung zur Verfügung wie im Büro. Zusätzlich fallen Mehrkosten für Strom und Internet an. Viele fragen sich dann, ob im Home Office die Kosten für die Ausstattung vom Arbeitgeber getragen werden müssen. Dieser Artikel soll Aufschluss geben.
Diese Home Office Ausstattung muss der Arbeitgeber bereit stellen
Home Office Ausstattung Arbeitgeber | Wenn Arbeitnehmer im Home Office arbeiten, kann dies viele Vorteile für beide Seiten bringen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Die Miete für nicht mehr benötigte Büroflächen kann eingespart werden und der Zeit- und Kostenaufwand für den Arbeitsweg fällt weg. Außerdem können die Arbeitszeiten in der Regel flexibler gestaltet werden. Die Produktivität leidet laut Studien nicht im Home Office. Im Gegenteil: Oft wird zu Hause sogar mehr gearbeitet.
Bei all den Kostenersparnissen sollte es doch auf Hand liegen, dass der Arbeitgeber zumindest zu einem Teil für die Ausstattung im Home Office zahlen muss. Und tatsächlich: Im Home Office muss der Arbeitgeber grundsätzlich für die Ausstattung aufkommen.
Für diese Home Office Ausstattung muss der Arbeitgeber sorgen:
- Der Arbeitgeber muss für das Mobiliar aufkommen, welches benötigt wird, damit der Arbeitgeber seine Aufgaben im Home Office ordnungsgemäß erledigen kann. Dazu gehört zum Beispiel ein Schreibtisch, ein Schreibtischstuhl, sowie die nötige technische Ausstattung wie Laptop, Monitor und Tastatur.
- Auch im Home Office muss der Arbeitsschutz gewährleistet sein. Der Arbeitnehmer hat daher das Recht, sich einen ergonomischen Arbeitsplatz im Home Office einzurichten. Die Wartungskosten für das Equipment müssen ebenfalls vom Arbeitgeber getragen werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Druckerpapier und Patronen.
- Sogar die Anteile an den Miet-, Strom und Internetkosten können dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden. Hier wird meist ein pauschaler Zuschuss gezahlt, da die genauen Mehrkosten durch das Home Office im Einzelfall schwer zu bestimmen sind.
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Ausnahmen
Alle gerade aufgezählten Dinge gelten nicht immer. Denn Home Office ist nicht gleich Home Office. Der Haken ist, dass die Kosten für die Ausstattung vom Arbeitgeber nur getragen werden müssen, wenn dieser es vertraglich angeordnet hat, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit im Home Office verrichtet.
Im Home Office muss die Ausstattung generell nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, wenn:
- Der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch im Home Office arbeitet, obwohl ihm auch ein voll ausgestatteter Arbeitsplatz im Büro zu Verfügung steht. Ein festes Recht auf Home Office gibt es zurzeit nicht, es wird aber diskutiert.
- Der Arbeitnehmer aufgrund eines Notfalls auf absehbare Zeit ins Home Office geschickt wurde, zum Beispiel wegen einer Pandemie. In diesem Fall nimmt der Arbeitnehmer in der Regel sein Equipment aus dem Büro mit, falls dies möglich ist.
Fazit:
Wer im Home Office arbeitet, kann nicht in jedem Fall damit rechnen, dass die Kosten für die Ausstattung vom Arbeitgeber übernommen werden. Es kommt hier stark darauf an, was im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Zur Zeit ist es noch so, dass das letzte Wort beim Arbeitgeber liegt, wenn es darum geht, ob im Home Office gearbeitet werden kann.
Hat der Arbeitgeber freiwillig entschieden, den Mitarbeiter ins Home Office zu schicken, muss er in der Regel für die Ausstattung aufkommen, vor allem, wenn es sich um einen reinen Home Office Job handelt. Arbeitet der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch im Home Office, müssen die Kosten für eine zusätzliche Ausstattung nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Immerhin können diese jedoch meist von der Steuer abgeschrieben werden.
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